Über die Förderrichtlinie Akzeleratoren EFRE 2021-2027 - Modul 3 können Startups einen Zuschuss von bis zu 30.000 Euro beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass der Akzelerator nach dieser Förderrichtlinie über Modul 1 oder 2 durch die SAB gefördert wurde.
Anfang Oktober gab die Sächsische Aufbaubank bekannt, dass ab sofort Anträge im Modul 3 der Förderrichtlinie Akzeleratoren EFRE 2021-2027 gestellt werden können.
Konkret heißt das Modul “Anlauffinanzierung für Startups” und es können Personalausgaben/-kosten, Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter und Sachausgaben, die zur Durchführung eines Meilensteinplans des Startups, eines Pilotprojekts oder einer Startup Challenge während des Aufenthalts im Akzelerator zwingend erforderlich sind, beantragt werden. Zugangsvoraussetzung ist allerdings, dass der Akzelerator nach ebenfalls dieser Förderrichtlinie über Modul 1 oder 2 durch die SAB gefördert wurde.
Die Anlaufbeihilfe für Startups im Akzelerator (Modul 3) beträgt bis zu 30.000 Euro (Fördersatz 90 Prozent).
Weitere Informationen und die Antragstellung sind im Förderportal der Sächsischen Aufbaubank verlinkt.
Quelle: SAB-Newsletter "Startup & Investoren"